Laut österreichischem Kraftfahrgesetz dürfen Personen mit Wohnsitz in Österreich Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen im Inland nur während eines Monats ab der Überführung in das österreichische Bundesgebiet nutzen. Wenn man ein solches Fahrzeug über den Monatszeitraum hinaus legal in Österreich benutzen will, kommt man somit um eine Zulassung in Österreich nicht herum.
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