Erwirbt man einen PC zur Ausübung seiner selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit, so können die Anschaffungskosten entweder über die Nutzungsdauer verteilt oder zur Gänze sofort steuerlich geltend gemacht werden. Steht der PC zu Hause, muss aber ein Privatanteil ausgeschieden werden.
Die Anschaffungskosten für den PC oder Laptop können entweder in Form der jährlichen … mehr