Das Aufteilungsverbot für sowohl privat als auch beruflich veranlasste Reisekosten hat der Verwaltungsgerichtshof endlich aufgeweicht. Künftig können beruflich veranlasste Reisekosten steuerlich abgesetzt werden, wenn sie sich von den privaten trennen lassen.
Bisher galt ein strenges Aufteilungsverbot für zum Teil privat und beruflich veranlasste Reiseaufwendungen. Nahm ein Unternehmer etwa an einem Kongress teil … mehr