Aufwendungen für privat genutzte Immobilien sind steuerlich nicht abzugsfähig. Bei Immobilien, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, entsteht deshalb immer ein Spannungsfeld zwischen Steuerpflichtigem und der Finanz.
Steuerzahler versuchen natürlich, einen möglichst hohen betrieblichen Anteil ihrer Immobilie zu argumentieren, um so mehr steuerlich abzugsfähigen Aufwand zu generieren. Seitens der Finanz … mehr