Damit ein unternehmerischer Mieter einen Vorsteuerabzug geltend machen kann, bedarf es einer Rechnung. Auch ein Mietvertrag kann eine solche Rechnung sein, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt.
Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet. Dabei ist es völlig gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr … mehr