Ein Strafzuschlag wegen Überschreitung der Versicherungsgrenze kann vermieden werden, wenn spätestens im Dezember des entsprechenden Beitragsjahres eine Überschreitungserklärung abgegeben wird.
Als neuer Selbstständiger fällt man unter die sozialversicherungsrechtliche Pflichtversicherung, wenn die versicherungspflichtigen Erwerbseinkünfte über einer bestimmten Grenze, der sogenannten Versicherungsgrenze, liegen.
Es gibt zwei unterschiedliche Versicherungsgrenzen:
1. Versicherungsgrenze I: € 6.453,36
Diese … mehr