Ein Landwirt, der ein Grundstück vermietet, wird im Regelfall davon ausgehen, dass die damit erzielten Einnahmen als Hilfs- und Nebengeschäfte seinem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen sind. Das wird aber nicht immer der Fall sein.
Sollten die Einnahmen nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden, sind die Vermietungseinnahmen nicht abpauschaliert und das Finanzamt geht davon … mehr