Bezieht ein österreichischer Anleger Dividendenerträge von einer ausländischen Kapitalgesellschaft, kann der jeweilige Staat einen gewissen Prozentsatz von der Brutto-Dividende als Quellensteuer einbehalten. Die Quellensteuer kann dann zum Teil auf die in Österreich anfallende Kapitalertragsteuer (= KESt) angerechnet, die darüber hinausgehende Quellensteuer mittels Antrag vom Quellenstaat zurückgefordert werden.
In Österreich werden Dividendenerträge mit … mehr