Zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit wird oftmals eine Rufbereitschaft vereinbart. Die dabei tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden könnten als Überstunden oder Nachtarbeitszeiten begünstigt besteuert oder sogar steuerfrei behandelt werden.
Als Rufbereitschaft werden jene Dienste bezeichnet, bei denen der Dienstnehmer zwar nicht am Arbeitsplatz anwesend sein muss, aber jederzeit erreichbar zu sein hat. Der Dienstnehmer … mehr