Betriebliche Altersvorsorge mit Steuervorteil

Eine wesentliche Voraussetzung für eine reibungslose Unternehmensübergabe ist die künftige Versorgung des Übergebers. Wer hier schon viele Jahre im Voraus plant, hat die Chance, eine akzeptable Altersversorgung auch unter Nutzung steuerlicher Vorteile aufzubauen.

Dabei sind Komponenten wie Ertragsbesteuerung, Sozialversicherungsbeiträge, Finanzierbarkeit oder Pensionierungszeitpunkt wesentlich. Eine Möglichkeit, bereits frühzeitig eine Eigenvorsorge für den späteren … mehr

Startvorteil bei Unternehmensgründung

Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) bietet finanzielle Unterstützung am Beginn einer Unternehmerkarriere. Um in den Genuss dieser Förderungen zu kommen, müssen Unternehmensgründer eine Erklärung der Neugründung bestätigen lassen.

Zur Erklärung der Neugründung ist das amtliche Formular NeuföG 1 auszufüllen und von der jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretung (abhängig vom Unternehmensgegenstand) bestätigen lassen.

Wer ist begünstigt?

Eine … mehr

Berufsrechtliche Vorschriften verhindern nicht steuerliches Dienstverhältnis

Freiberufler wie Ärzte oder Architekten holen sich in der Urlaubszeit oder während arbeitsintensiver Phasen öfters Unterstützung durch selbständig tätige Kollegen. Mit diesen Vertretungen werden üblicherweise sogenannte „Werkverträge“ abgeschlossen.

Damit ein solches Vertragsverhältnis vom Finanzamt oder der Gebietskrankenkasse auch akzeptiert und nicht in ein Dienstverhältnis mit steuerlich entsprechend negativen Folgen umqualifiziert wird, sollten … mehr

Umsatzsteuerbefreiung von Vereinen

Hebt ein Verein Mitgliedsbeiträge als Entgelt für bestimmte Leistungen, die er an die Mitglieder erbringt, ein, wird der Verein zum steuerlichen Unternehmer. Er muss dann für die eingehobenen „unechten“ Mitgliedsbeiträge Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Mitgliedsbeiträge stellen üblicherweise eine wesentliche Einkunftsquelle von Vereinen dar. Mit diesen Beiträgen kann der in den Statuten … mehr

Krank im Urlaub – Krankenstand oder Urlaubsverbrauch?

Wenn Mitarbeiter während des Urlaubs erkranken, ist das nicht nur für den Arbeitnehmer unangenehm. Für den Arbeitgeber gibt es dann nämlich bei der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung einiges zu beachten.

Angenommen ein Angestellter befindet sich seit zwei Wochen im Urlaub und hat nun mitgeteilt, dass er krank geworden ist. Was ist jetzt … mehr

Arbeitnehmerveranlagung – Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück!

Bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer wird davon ausgegangen, dass der Dienstnehmer den jeweiligen Monats-Bruttobezug über das ganze Jahr hindurch bezieht. Deshalb ist all jenen, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren oder ungleichmäßig hohe Bezüge erhalten haben, die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung zu empfehlen.

Dienstnehmern wird die Lohnsteuer laufend vom Arbeitslohn … mehr

Immobilien für private und betriebliche Zwecke

Aufwendungen für privat genutzte Immobilien sind steuerlich nicht abzugsfähig. Bei Immobilien, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, entsteht deshalb immer ein Spannungsfeld zwischen Steuerpflichtigem und der Finanz.

Steuerzahler versuchen natürlich, einen möglichst hohen betrieblichen Anteil ihrer Immobilie zu argumentieren, um so mehr steuerlich abzugsfähigen Aufwand zu generieren. Seitens der Finanz … mehr

Förderungen für die Beschäftigung von Lehrlingen

Rund 40.000 Jugendliche beginnen jedes Jahr in Österreich eine Lehrausbildung. Um die nötige Anzahl an Ausbildungsplätzen zu schaffen, werden Unternehmer, die Lehrlinge ausbilden, durch unterschiedliche Fördermaßnahmen von öffentlicher Seite unterstützt.

Beihilfen für die Beschäftigung von Lehrlingen sind steuerfrei. Aufwendungen, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen stehen (z.B. Beihilfen), … mehr

Inflationsabschlag auch bei GmbH?

Mit der letzten Steuerreform erfolgte eine umfassende Reformierung der Grundstücksbesteuerung. Der 31. März 2012 wurde dabei als maßgeblicher Stichtag festgelegt. Zudem unterliegen Grundstücksverkäufe natürlicher Personen seit 1.4.2012 im Regelfall nur noch der 25%igen Immobiliensteuer (ImmoSt).

Die wesentlichen Eckpfeiler der Reform:

  • Wird ein Grundstück verkauft, dass per 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen war („Altvermögen“),
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Veräußerungsgewinn des Hauptwohnsitzes oder selbst hergestellter Gebäude

Seit 1. April 201 kommt die „Herstellerbefreiung“ nicht zur Anwendung, wenn das selbst hergestellte Gebäude innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf der Erzielung von Einkünften (z. B. aus Vermietung) gedient hat. Allerdings könnte auch in solchen Fällen die Hauptwohnsitzbefreiung zu einer gänzlichen Steuerfreiheit führen.

Von der Immobilienertragsteuer sind Einkünfte aus … mehr