Bei einer Betriebseröffnung ist nicht der Umsatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres für die Pauschalierung ausschlaggebend, sondern der Umsatz des Jahres der Betriebseröffnung. Wurde das Gasthaus erst während des Jahres eröffnet, müssen die Umsätze auf einen Jahresumsatz hochgerechnet werden.
Die neue Gastgewerbepauschlierungsverordnung 2013 (seit 1.1.2003 anwendbar) ist eine reine Pauschalierung der Betriebsausgaben basierend auf … mehr