Bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern (sogenannten B2B-Geschäften) sind für Zahlungen und Überweisungen seit 16.3.2013 die Bestimmungen des neuen Zahlungsverzugsgesetzes zu beachten.
Dieses Gesetz enthält detaillierte Bestimmungen über zulässige Zahlungsfristen, Verzugszinsen und Mahnspesen. Die Bezahlung einer Geldschuld hat dementsprechend wie bisher am Wohnsitz oder am Ort der Niederlassung des Gläubigers (des Lieferanten) zu erfolgen. … mehr