Im Umsatzsteuerrecht schuldet jener Unternehmer, der die Leistung erbringt und die Rechnung stellt, die Umsatzsteuer. Dieser Grundsatz wird jedoch in manchen Fällen durchbrochen. Etwa bei der Erbringung von Bauleistungen, wo nach dem Reverse Charge-System die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet wird.
Da das Umsatzsteuergesetz keine Definition für „Bauleistungen“ enthält, beschäftigte sich … mehr