Mit Wirkung vom 1.1.2014 wurde das österreichische Verwaltungsverfahren grundlegend reformiert. Nun gibt es statt diverser Sonderbehörden elf neue Verwaltungsgerichte erster Instanz – neun in den Ländern und zwei beim Bund. Diese Neuorganisation betrifft auch das Verfahren in Sozialversicherungsangelegenheiten und jenes auf Landes- und Gemeindeebene.
Verfahren im Sozialversicherungsrecht
Wie generell im neuen Verwaltungsverfahren … mehr