Seit 1.1.2013 dürfen sogenannte „kleine Ist-Besteuerer“, also Unternehmer, die ihre Umsätze erst bei Zahlung ihrer Kunden versteuern müssen und deren Vorjahresumsatz weniger als € 2 Mio. beträgt, ihren Vorsteuerabzug erst dann geltend machen, wenn die für den Vorsteuerabzug erforderliche Rechnung auch bezahlt ist.
Davor konnten sich diese Unternehmer bereits bei Vorliegen der … mehr