Kapitalgesellschaften können Zinsen, die in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbs von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften anfallen, steuerlich absetzen. Abzugsfähig sind aber nur Zinsen, die als unmittelbare Gegenleistung des Schuldners für die Überlassung des Fremdkapitals entrichtet werden.
Wird für den Erwerb von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (wie etwa an einer GmbH) zur Finanzierung … mehr