Die Kapitalbesteuerung im betrieblichen Bereich weist insbesondere im Bereich der Verlustverrechnung einige Besonderheiten auf, durch die sich im Vergleich zum außerbetrieblichen Bereich Steuervorteile lukrieren lassen.
Bei der Berechnung der Kapitaleinkünfte im betrieblichen Bereich gilt, dass diesbezügliche Teilwertabschreibungen sowie Veräußerungsverluste zu 100 % gegen Veräußerungsgewinne und Zuschreibungen zu verrechnen sind. Ein darüber hinausgehender … mehr