Ab der Veranlagung 2013 können auch betriebliche Gewinne aus Grundstücksveräußerungen für den Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden.
Natürliche Personen können im Rahmen ihrer betrieblichen Einkünfte einen steuerlichen Gewinnfreibetrag geltend machen, der als fiktive Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage der zu versteuernden Einkünfte reduziert und somit zu einer Einkommensteuerersparnis führt. Die Höhe des Gewinnfreibetrages beträgt bis zu … mehr