Bis 31.12.2015 kann der Gesetzgeber eine verfassungswidrige Bestimmung reparieren. Sollte die Frist ungenützt verstreichen, können ab 1.1.2016 auch Privatpersonen bzw. Unternehmer, die ihr Fahrzeug überwiegend privat nutzen, NoVA-Rückerstattungsanträge stellen, wenn sie das Fahrzeug ins Ausland verkaufen.
Wird ein Fahrzeug ins Ausland verkauft, so können sich derzeit nur bestimmte Personengruppen die für das … mehr