Im KMU-Bereich sind auf Ebene der GmbH Verrechnungskonten in Form von Forderungen gegenüber dem Gesellschafter gängige Praxis. Diese Verrechnungskonten sind, sofern sie ein wesentliches Maß erreichen, auch häufig Thema im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Diesbezüglich wird von Seiten der Finanzverwaltung auch überprüft, ob diese „Kreditgewährung“ von der GmbH an den Gesellschafter dem Fremdverhaltensgrundsatz … mehr