Das Bundesfinanzgericht (BFG) vertritt die Ansicht, dass es bei der Festsetzung eines Strafzuschlages nicht auf die tatsächliche Absetzung der entsprechenden Ausgaben in der Körperschafsteuererklärung ankommt.
Macht ein Abgabepflichtiger in seiner Steuererklärung bestimmte Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen geltend, so kann die Abgabenbehörde verlangen, dass der Steuerpflichtige die Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten … mehr