Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreiber eines Gastgewerbes ihre steuerpflichtigen Einkünfte pauschal nach Maßgabe der Gastgewerbepauschalierungsverordnung ermitteln.
Erforderlich für die Inanspruchnahme der Gastgewerbepauschalierung ist, dass eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe während des gesamten Wirtschaftsjahres vorliegt und keine Buchführungspflicht besteht bzw. auch nicht freiwillig Bücher geführt werden. Zudem dürfen die Umsätze des vorangegangen Wirtschaftsjahres … mehr