Das österreichische EU-Quellensteuergesetz tritt mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft. Ab 1.1.2017 unterbleibt daher die Erhebung einer EU-Quellensteuer.
Zinsen, die eine inländische Zahlstelle an eine natürliche Person zahlt oder zu dessen Gunsten einzieht, unterliegen derzeit der EU-Quellensteuer, sofern diese natürliche Person ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat und keine Ausnahmen vom … mehr