Sollte eine Rückstellungsbildung nicht hinreichend dokumentiert und begründet sein, kann das sogar finanzstrafrechtlichen Konsequenzen haben.
Im Steuerrecht dürfen Rückstellungen für Verbindlichkeiten nur dann gebildet werden, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist.
Bildung von Pauschalrückstellungen ist steuerlich unzulässig
Pauschalrückstellungen … mehr