Leitungsorgane einer GmbH oder AG können seit 1.1.2016 nicht in jedem Fall zur persönlichen Haftung herangezogen werden, wenn infolge einer unternehmerischen Entscheidung ein bestimmter Erfolg ausbleibt.
Geschäftsführer einer GmbH oder auch Vorstandsmitglieder einer AG sind täglich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, die fundierte unternehmerische Entscheidungen erfordern. Diese Entscheidungen hat das jeweilige Leitungsorgan mit … mehr