Seit 1.1.2017 sind neben den Umsätzen aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen auch steuerbefreite Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin bei der Berechnung der Umsatzgrenze ausgenommen.
Umsätze von Kleinunternehmern sind umsatzsteuerbefreit. Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind Unternehmer, deren Umsätze im betreffenden Veranlagungszeitraum 30.000 € nicht übersteigen. Bisher hat die Regelung vorgesehen, dass … mehr