Bei Feststellung der Pflichtversicherung im Nachhinein verhängt die Sozialversicherungsanstalt einen Beitragszuschlag von 9,3% der Beiträge.
Neue Selbständige sind in der Regel erst dann sozialversicherungspflichtig, wenn die aus ihrer Tätigkeit erzielten Einkünfte über der gesetzlich vorgesehenen Versicherungsgrenze liegen. Besteht noch keine Pflichtversicherung (etwa weil die Tätigkeit erst im laufenden Jahr aufgenommen wurde oder … mehr