Bezüge von Gemeindemandataren zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Daraus können sich sowohl für die Gemeinde als auch für den Gemeindemandatar Pflichten ergeben.
Liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, tritt die Gemeinde als Arbeitgeber auf und ist zur Führung von Lohnkonten sowie zur Übermittlung von Lohnzetteln an das zuständige Finanzamt verpflichtet. … mehr