Um den Vorsteuerabzug trotz Ratenzahlung sofort und zur Gänze geltend zu machen, könnte ein Wechsel zur Soll-Besteuerung überlegt werden. In diesem Fall ist jedoch die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungslegung abzuführen.
Umsatzsteuerliche Ist-Besteuerte können bei Ratenzahlung nur die in der Rate steckende anteilige Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Ausgenommen davon sind nur Versorgungsunternehmen … mehr