Ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) zeigt: Wer einen Täter dabei untersützt, dazu bestimmt oder daran mitwirkt, eine Abgabenhinterziehung zu begehen, wird selbst zum Täter und kann auch entsprechend bestraft werden.
Dies betrifft nicht nur Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter, Familienmitglieder oder Berater, sondern etwa auch Mitarbeiter, die sich „einspannen“ lassen – wie das Bundesfinanzgericht … mehr