Der Nationalrat hat beschlossen, dass Bürgschaftserklärungen zu gebührenrechtlich befreiten Wohnungsmietverträgen nicht der Gebührenpflicht unterliegen.
Während Miet- und Pachtverträge (Bestandverträge) über Geschäftsräumlichkeiten nach wie vor einer Bestandvertragsgebühr in Höhe von 1% unterliegen, sind Wohnungsmietverträge, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden, gänzlich von der Bestandvertragsgebührenpflicht befreit. Wird bei an sich von der Bestandvertragsgebühr befreiten … mehr