Wird ein Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht, kann die Begünstigung nicht entnommener Gewinne nicht weiter in Anspruch genommen werden. Allerdings können rückwirkende Entnahmen und die Rückbehaltung von Anlagevermögen vorgenommen werden.
Seit dem Jahr 2004 besteht für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Land- und Forstwirte, seit dem Jahr 2007 auch für bilanzierende selbstständig Erwerbstätige … mehr