Bestimmte im Jahr 2008 ausbezahlte Honorare sind dem Finanzamt spätestens bis zum 28. Februar 2009 zu melden.
Meldepflichtig sind alle in- oder ausländischen Unternehmer, die nachstehend angeführte Personen oder Personenvereinigungen mit den angeführten Tätigkeiten gegen Leistung eines Entgeltes beauftragt haben. Körperschaften des privaten (z.B. GmbH, AG) und öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Land, … mehr