Aufwendungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu fremdüblichen Bedingungen zwischen Ehepartnern anfallen, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Nicht nur die Entlohnung, sondern auch sämtliche sonstige anfallenden Mehrkosten sind absetzbar.
Problematisch werden die Umstände jedoch, wenn überhöhte Lohnzahlungen die Aufmerksamkeit der Finanz wecken. In einem solchen Fall verliert jener Teil des Gehalts, … mehr