Seit Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer hat das Verschenken von Immobilien aus steuerlicher Sicht stark an Attraktivität gewonnen.
Einziger „Haken“ an der Attraktivität der Immobilienschenkungen: das Wahlrecht für den Geschenknehmer, die Abschreibung vom Einheitswert oder die fiktiven Anschaffungskosten zu berechnen, wurde aufgehoben. Nunmehr gilt, dass der Geschenknehmer die Abschreibungsbasis des Geschenkgebers fortzuführen … mehr