Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung von Gebäuden sind nur dann steuerpflichtig oder steuerlich absetzbar, wenn die Vermietungstätigkeit bei Unterstellung normaler wirtschaftlicher Verhältnisse geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraums einen Gesamtüberschuss zu erzielen.
Diesen „absehbaren Zeitraum“ setzt die Finanzverwaltung als Beobachtungszeitraum bei der Vermietung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen („Kleine Vermietung“) mit 20 … mehr