GmbHs treten regelmäßig als Teilnehmer im täglichen Wirtschaftsleben auf, wobei die erzielten Einkünfte direkt der Gesellschaft und nicht dem Gesellschafter zugerechnet werden. Die Finanz will nun aber die Vergütungen von so genannten „höchstpersönlichen Tätigkeiten“ demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt.
Im Klartext bedeutet das, dass bestimmte Einkünfte, die lediglich über eine … mehr