Aufwendungen der Lebensführung sind „reines Privatvergnügen“. Eine steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Privatwohnung ist aber für ein „Arbeitszimmer“ möglich.
Unter den Begriff des Arbeitszimmers fallen im privaten Wohnungsverband liegende beruflich genutzte Räumlichkeiten. Unter den Begriff „Wohnungsverband“ versteht man jene Einheit, die „das private Wohnbedürfnis des Steuerpflichtigen abdeckt“. Dazu gehört etwa eine … mehr