Der Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass auch der Bildschirm als Trägermedium einer Urkunde dienen kann. Die viel diskutierte Frage, ob ein dem Gebührenrecht unterliegendes Rechtsgeschäft, das per E-Mail abgeschlossen wurde, eine Gebührenpflicht auslöst, wurde damit entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Anbot auf Abschluss eines Mietvertrages sowie dessen Annahme jeweils per E-Mail … mehr