Dem Liegenschaftsschenker blüht dasselbe Schicksal wie dem Verkäufer einer Liegenschaft: Wird bei der Übertragung der Liegenschaft die Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch genommen, müssen die in den letzten 10 Jahren geltend gemachten Vorsteuern aus Anschaffung, Herstellungsaufwand und sonstigen Großreparaturen zum Teil an das Finanzamt zurückbezahlt werden.
Diesen „Wermutstropfen“ der Rückzahlung von Vorsteuern kann man … mehr