Strenge Voraussetzungen für die Forschungsprämie

Für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung können Unternehmen eine Forschungsprämie in Höhe von 10% der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen in Anspruch nehmen. Sie kann vom Unternehmer beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Die Forschungsprämie wird vom Finanzamt auf dem Finanzamtskonto gutgeschrieben, unabhängig davon, ob im betreffenden Jahr ein Gewinn erzielt wird. Für die Gewährung einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung ist für Wirtschaftsjahre ab 2012 ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) notwendig. Die Gutachten können ab 1.1.2013 über Finanz-Online angefordert werden.

Angaben des Unternehmers

Für die Erstellung des Gutachtens, welches für das Unternehmen kostenlos ist, sind unter anderem folgende Angaben des Unternehmers notwendig:

  • Ziel und Inhalt der Forschungstätigkeit
  • Methode bzw. Vorgangsweise
  • Neuheit und eingesetztes Forschungspersonal

Die FFG beurteilt mit dem Gutachten lediglich, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie gegeben sind. Sie macht jedoch keine Sachverhaltsfeststellung über den Inhalt der bekannt gegebenen Informationen und prüft nicht die Richtigkeit der Forschungsprämie der Höhe nach. Das Gutachten ist im Verfahren vor dem Finanzamt lediglich ein Beweismittel und unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Finanzbehörde.