Werden bei Beendigung eines Dienstverhältnisses freiwillige Abfertigungen geleistet, so unterliegen diese sogenannten „Golden Handshakes“ unter bestimmten Voraussetzungen bis zu gewissen Grenzen einer begünstigten Besteuerung.
Der begünstigte Steuersatz in Höhe von 6 % ist auf diese „Golden Handshakes“, die ab dem 1.3.2014 ausgezahlt werden, auf ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf … mehr