Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnissen stellen eine Herausforderung an die Lohnverrechnung dar. Sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Vorschriften müssen korrekt verbucht werden. Zudem gibt es Begünstigungen, die man nach Möglichkeit ausschöpfen sollte.
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn daraus im Kalendermonat kein höheres Entgelt als € 425,70 gebührt. Die bisher neben der monatlichen bestehende tägliche Geringfügigkeitsgrenze … mehr