Investitionskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern können über die Nutzungsdauer des Investitionsobjekts abgesetzt werden Die entsprechende Abschreibung muss in jenem Kalenderjahr geltend gemacht werden, in das sie wirtschaftlich gehört.
Über die „Abschreibung für Abnutzung“ oder kurz AfA, werden Investitionskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die voraussichtlich mehr als ein Jahr genutzt werden, verteilt über die Nutzungsdauer … mehr