Bei einer Vermietung an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter kann der Vermieter künftig nicht mehr beliebig zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung optieren. Dadurch verliert er sein aliquot auf die Geschäftsraumvermietung entfallendes Vorsteuerabzugsrecht. Früher geltend gemachte Vorsteuern müssen eventuell anteilig zurückgezahlt werden.
Die Geschäftsraumvermietung kann künftig nur noch dann umsatzpflichtig erfolgen, wenn das Mietobjekt nahezu ausschließlich für … mehr