Wer Internetplattformen wie eBay nutzt, um sich nicht mehr benötigter Gebrauchsgegenstände zu entledigen, braucht sich der Umsatzsteuer wegen in der Regel keine Gedanken zu machen. Wenn Sie sich damit aber ein Nebeneinkommen verschaffen, kann das bald einmal zur Umsatzsteuerpflicht führen.
Verkäufe über das Internet können ebenso umsatzsteuerpflichtig sein wie Lieferungen und Leistungen … mehr