Die Familienbeihilfe steht Eltern bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes zu. Ausnahme davon sind etwa Zivildienst oder Behinderung des Kindes, denn dann steht die Familienbeihilfe auch noch bis zum 25. Lebensjahr zu.
Bezieht das Kind ab Vollendung des 20. Lebensjahres … mehr