Geringfügige Mängel einer Rechnung, wie etwa ein Fehler bei der Angabe der Hausnummer, führen nicht zum Verlust des Vorsteuerabzugs, sofern die Möglichkeit der eindeutigen Rechnungszuordnung zum Leistungsempfänger gewährleistet ist.
Ein Unternehmer ist zumeist zum Abzug der an ihn verrechneten Umsatzsteuer (so genannte Vorsteuer) berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Lieferung oder Leistung … mehr