Seit 1.6.2014 sieht die Grunderwerbsteuer-Novelle die begünstigte Besteuerung auf Basis der Einheitswerte nur noch im gesetzlich definierten Familienkreis vor. Auch für Privatstiftungen hat diese Neuregelung weitreichende steuerliche Auswirkungen.
Privatstiftungen zählen nicht zum begünstigten Familienkreis im Sinne der „neuen Grunderwerbsteuer“. Sofern ein Grundstück auf eine Privatstiftung übertragen wird, kommt daher für die Grunderwerbsteuer … mehr