Nur bei Einhaltung der entsprechenden Vorschriften gilt die gesetzliche Vermutung, dass Bücher und Aufzeichnungen auch inhaltlich richtig sind. Verstößt der Abgabenpflichtige gegen diese Vorschriften, droht die Vornahme einer Schätzung durch die Finanz.
Neben den unternehmensrechtlichen Bestimmungen bestehen auch aus steuerlicher Sicht für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen formelle Ordnungsmäßigkeitsvorschriften. Neben der … mehr