Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, muss neben der Erfüllung von diversen Formalvoraussetzungen auch der Schaden gut gemacht, indem die verkürzten Abgaben nachbezahlt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Fristen zu beachten.
Folgende Punkte müssen bei der Erstattung einer erfolgreichen Selbstanzeige berücksichtigt werden:
- Die Selbstanzeige muss rechtzeitig und an die zuständige Behörde erstattet werden.