Im Zuge der Steuerreform 2016 kommt es zu etlichen Änderungen bei der Immobilienertragsteuer (ImmoESt), die im Wesentlichen nur natürliche Personen betreffen. Die schon bisher vorgesehenen Befreiungen (z.B. Veräußerung des Hauptwohnsitzes oder des selbst hergestellten Gebäudes etc.) gelten weiterhin.
Auf Veräußerungen von Immobilien, die am 31.3.2012 steuerverfangen waren, fällt für natürliche Personen künftig … mehr