Ab dem Veranlagungsjahr 2015 kommt es in Österreich hinsichtlich der geltend gemachten ausländischen Verluste spätestens nach drei Jahren zu einer automatischen Nachversteuerung, wenn mit dem jeweiligen Land keine umfassende Amtshilfe besteht.
Nach österreichischem Steuerrecht müssen Verluste, welche in ausländischen Betriebsstätten entstanden sind, bei der österreichischen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden, sofern Österreich mit dem … mehr