Für Erbfälle in den EU-Mitgliedstaaten sind ab 17.8.2015 die Regelungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung verbindlich. Ausgenommen sind lediglich Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich.
Die neue EU-Erbrechtsverordnung enthält einheitliche Bestimmungen darüber, welches Erbrecht im Falle von grenzüberschreitenden Zuständigkeiten anzuwenden ist. Bis dato waren für grenzüberschreitende Verlassenschaftsverfahren die Gerichte beider involvierten Staaten zuständig, wobei … mehr