Steuerpflichtige haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre steuerliche Bemessungsgrundlage um sogenannte Absetz- und Freibeträge zu mindern. Die Steuerreform sieht nun ab 1.1.2016 einige Anpassungen vor.
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Grenzgängerabsetzbetrag werden ab 2016 zum sogenannten Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von € 400 zusammengefasst. Geringverdienende Pendler erhalten zudem einen sogenannten Pendlerzuschlag. Der … mehr