Kapitalistische Mitunternehmer konnten bisher Verluste uneingeschränkt verwerten. Durch die Steuerreform 2016 ist die Verlustverwertung allerdings nur noch eingeschränkt möglich.
Ein Gesellschafter ist ein kapitalistischer Mitunternehmer, wenn er Dritten gegenüber nicht oder nur eingeschränkt haftet (wie etwa ein Kommanditist und ein atypisch stiller Gesellschafter) und keine ausgeprägte Mitunternehmerinitiative entfaltet.
Künftig soll ein Verlust … mehr