Wenn österreichische Unternehmer im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sie sich vom ausländischen Staat die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen.
Innerhalb der EU ist der Antrag bis 30.9. des Folgejahres zu stellen, wobei diese Frist nicht verlängert werden kann. Ein verspätetes Einreichen des Antrages führt zur … mehr