Bei einer positiven Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bleibt für allfällige Anträge auf Energieabgabenvergütung von Dienstleistungsbetrieben für den Zeitraum ab 2011 noch bis Ende 2016 Zeit.
Grundgedanke der Energieabgabenvergütung ist, energieintensive Betriebe durch das Einziehen einer oberen Grenze bei der Energieabgabe in Relation zum Nettoproduktionswert zu entlasten. Das Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVergG) wurde seit Inkrafttreten … mehr