Der Käufer einer Apotheke hat dem Verkäufer einen dem Wert der Apotheke entsprechenden Kaufpreis zu zahlen. Der Wert der Apotheke setzt sich dabei aus dem Wert der Vermögensgegenstände, der Apothekenkonzession und einem etwaigen Firmenwert abzüglich der Schulden zusammen.
Von großer Bedeutung ist, ob der den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände übersteigende Betrag als … mehr